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   OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 60 PV 9.09   

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https://dejure.org/2010,30588
OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 60 PV 9.09 (https://dejure.org/2010,30588)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.10.2010 - 60 PV 9.09 (https://dejure.org/2010,30588)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Oktober 2010 - 60 PV 9.09 (https://dejure.org/2010,30588)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Wahlanfechtung einer Personalratswahl aufgrund fehlerhafter Stimmzettel für Briefwähler

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 22 Abs 1 PersVG BE, § 23 Abs 2 PersVGWahlO BE, § 89 Abs 2 ZPO
    Personalratswahl 2008; Wahlanfechtung, - in der Gruppe der Beamten; JVA Plötzensee; Listenwahl; Stimmzettel; Briefwahl; vom Wahlvorschlag abweichende Reihenfolge der Listenkandidaten auf dem Stimmzettel; wesentlicher Verstoß; Beeinflussung des Wahlergebnisses; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis einer Vertretungsmacht in einem Wahlanfechtungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis einer Vertretungsmacht in einem Wahlanfechtungsverfahren; Unrichtige Wiedergabe der Kandidaten in einem Listenvorschlag als Verstoß gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.11.2008 - 6 P 7.08

    Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes; Wahlanfechtungsrecht der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 60 PV 9.09
    Demnach bleiben abstrakt nicht auszuschließende, nach der Lebenserfahrung aber unwahrscheinliche Kausalverläufe unberücksichtigt, wenn für deren Eintritt keine tatsächlichen Anhaltspunkte bestehen(vgl. Beschluss des Senats vom 13. September 2005 - OVG 60 PV 17.05 -, juris Rn. 17 ff., m.w.N., und Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. August 2009 - BVerwG 6 PB 16.09 -, juris Rn. 4 f., und vom 26. November 2008 - BVerwG 6 P 7.08 -, juris Rn. 20, m.w.N.).
  • BVerwG, 01.12.2003 - 6 P 11.03

    Feststellungs- und Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Weiterbeschäftigung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 60 PV 9.09
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht die Zwei-Wochen-Frist nach § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG, innerhalb derer der Arbeitgeber nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses eines Jugendvertreters beim Verwaltungsgericht beantragen kann, das vom Gesetz fingierte Arbeitsverhältnis aufzulösen, als ein im materiellen Recht wurzelndes Gestaltungsrecht bewertet und zusätzlich zur fristgerechten Vollmachterteilung die fristgerechte Vorlage der Originalvollmacht bei Gericht gefordert (vgl. Beschlüsse vom 18. September 1996 - BVerwG 6 P 16.94 -, juris Rn. 20 ff. und vom 1. Dezember 2003 - BVerwG 6 P 11.03 -, juris Rn. 25 ff.).
  • BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97

    Anfechtung einer Personalratswahl; Anfechtungsfrist; Anfechtungsgrund;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 60 PV 9.09
    Für die Auffassung des Beteiligten zu 1 gibt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Substantiierungspflicht des Antragstellers im Wahlanfechtungsverfahren (vgl. z.B. Beschlüsse vom 8. Mai 1992 - BVerwG 6 P 9.91 -, juris Rn. 16 ff. und vom 13. Mai 1998 - BVerwG 6 P 9.97 -, juris Rn. 27 ff.) ebenfalls nichts her.
  • BVerwG, 11.08.2009 - 6 PB 16.09

    Abgabeort für Wahlvorschläge.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 60 PV 9.09
    Demnach bleiben abstrakt nicht auszuschließende, nach der Lebenserfahrung aber unwahrscheinliche Kausalverläufe unberücksichtigt, wenn für deren Eintritt keine tatsächlichen Anhaltspunkte bestehen(vgl. Beschluss des Senats vom 13. September 2005 - OVG 60 PV 17.05 -, juris Rn. 17 ff., m.w.N., und Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. August 2009 - BVerwG 6 PB 16.09 -, juris Rn. 4 f., und vom 26. November 2008 - BVerwG 6 P 7.08 -, juris Rn. 20, m.w.N.).
  • BVerwG, 08.05.1992 - 6 P 9.91

    Personalvertretung - Gruppenwahl - Wahlanfechtung - Personalratswahl

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 60 PV 9.09
    Für die Auffassung des Beteiligten zu 1 gibt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Substantiierungspflicht des Antragstellers im Wahlanfechtungsverfahren (vgl. z.B. Beschlüsse vom 8. Mai 1992 - BVerwG 6 P 9.91 -, juris Rn. 16 ff. und vom 13. Mai 1998 - BVerwG 6 P 9.97 -, juris Rn. 27 ff.) ebenfalls nichts her.
  • BVerwG, 18.09.1996 - 6 P 16.94

    Personalvertretungsrecht - Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 60 PV 9.09
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht die Zwei-Wochen-Frist nach § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG, innerhalb derer der Arbeitgeber nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses eines Jugendvertreters beim Verwaltungsgericht beantragen kann, das vom Gesetz fingierte Arbeitsverhältnis aufzulösen, als ein im materiellen Recht wurzelndes Gestaltungsrecht bewertet und zusätzlich zur fristgerechten Vollmachterteilung die fristgerechte Vorlage der Originalvollmacht bei Gericht gefordert (vgl. Beschlüsse vom 18. September 1996 - BVerwG 6 P 16.94 -, juris Rn. 20 ff. und vom 1. Dezember 2003 - BVerwG 6 P 11.03 -, juris Rn. 25 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2005 - 60 PV 17.05

    Möglichkeit einer Beeinflussung des Wahlergebnisses und der Anfechtbarkeit der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 60 PV 9.09
    Demnach bleiben abstrakt nicht auszuschließende, nach der Lebenserfahrung aber unwahrscheinliche Kausalverläufe unberücksichtigt, wenn für deren Eintritt keine tatsächlichen Anhaltspunkte bestehen(vgl. Beschluss des Senats vom 13. September 2005 - OVG 60 PV 17.05 -, juris Rn. 17 ff., m.w.N., und Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. August 2009 - BVerwG 6 PB 16.09 -, juris Rn. 4 f., und vom 26. November 2008 - BVerwG 6 P 7.08 -, juris Rn. 20, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.08.2017 - 60 PV 2.17

    Feststellung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder; Honorarkräfte u.ä.

    Ohne diese stellt sich das Wahlanfechtungsverfahren in Bezug auf eine ordnungsgemäße, insbesondere fristgemäße Antragstellung nicht anders dar, als alle anderen von §§ 80 ff. ZPO erfassten Verfahren, die durch einen fristgebundenen Antrag beim Prozessgericht eingeleitet werden (vgl. Beschluss des Senats vom 7. Oktober 2010 - OVG 60 PV 9.09 -, juris Rn. 22 ff., ebenso Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. Oktober 2013 - BVerwG 6 PB 27.13 -, juris Rn. 5 m.w.N.).
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